Wahlprüfungsausschuss
Zuständigkeiten des Wahlprüfungsausschusses bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Der Wahlprüfungsausschuss ist zuständig für
- die Vorprüfung von eingegangenen Einsprüchen,
- die Vorprüfung der Gültigkeit der Wahl
Der Wahlprüfungsausschuss prüft und stellt das Ergebnis der Kommunalwahl fest.



