Ausschuss für Stadtentwicklung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung ist zuständig für alle Planungen, die die städtebauliche, wirtschaftliche und soziale Struktur der Stadt oder eines Ortsteiles nachhaltig verändern können, unbeschadet der Zuständigkeit des Haupt-, Personal- und Finanzausschusses nach § 61 GO NRW.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung berät insbesondere über:
- die Stadtentwicklungsplanung, die Bauleitplanung, Maßnahmen der Bauordnung einschließlich der Flurbereinigung sowie die Widmung von
Straßen, Wegen und Plätzen - die Grundsatzplanung städtischer Verkehrssysteme, sowie Planfeststellungen anderer Baulastträger
- alle Fragen der Landesplanung und der Raumordnung
- Stadtsanierung
- Umweltschutz
Zudem entscheidet der Ausschuss für Stadtentwicklung über folgende Angelegenheiten:
- alle verfahrensleitenden Beschlüsse in Bauleitplanverfahren sowie Verfahren zum Erlass von Satzungen nach dem Baugesetzbuch sowie der Bauordnung für das Land NRW mit Ausnahme des Satzungsbeschlusses und des abschließenden Feststellungsbeschlusses bei Flächennutzungsplanverfahren
- Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch zu Bauanträgen und Bauvoranfragen, die in wesentlichen Punkten nicht mit der Bauleitplanung
übereinstimmen - Aufgaben der Stadt nach dem Denkmalschutzgesetz NRW
- Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
- Straßenbenennung
- Vergabe von Planungsaufträgen im Rahmen der Stadtentwicklungs-, Sanierungs- und Bauleitplanung



