Stadtrat
Der Rat der Gemeinde ist für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig, soweit die Gemeindeordnung NRW nichts anderes bestimmt.
Der Rat der Gemeinde übernimmt dabei unter anderem folgende Aufgaben:
- die Wahl der Mitglieder der Ausschüsse und ihrer Vertreter
- die Wahl der Beigeordneten
- die Verleihung und die Entziehung des Ehrenbürgerrechts und einer Ehrenbezeichnung
- die Änderung des Gemeindegebiets, soweit nicht in diesem Gesetz etwas anderes bestimmt ist
- den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen
- den Erlass der Haushaltssatzung und des Stellenplans, die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes, die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen, die Festlegung von Wertgrenzen für die Veranschlagung und Abrechnung einzelner Investitionsmaßnahmen
- die Festsetzung allgemein geltender öffentlicher Abgaben und privatrechtlicher Entgelte
- die Genehmigung von Verträgen der Gemeinde mit Mitgliedern des Rates, der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse sowie mit dem Bürgermeister und den leitenden Dienstkräften der Gemeinde nach näherer Bestimmung der Hauptsatzung
- die Übernahme neuer Aufgaben, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht
- die Festlegung strategischer Ziele unter Berücksichtigung der Ressourcen
Zudem bildet der Rat der Gemeinde die folgenden Ausschüsse:
- Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- Ausschuss für Stadtentwicklung
- Strukturausschuss
- Ausschuss für Schulen und Kultur
- Ausschuss für Soziales und Sport
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Wahlausschuss
- Wahlprüfungsausschuss



