Gremien
Stadtrat
Der Rat der Gemeinde ist für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig, soweit die Gemeindeordnung NRW nichts anderes bestimmt.
Ausschuss für Schulen und Kultur
Der Ausschuss für Schulen und Kultur ist zuständig für
Ausschuss für Soziales und Sport
Der Ausschuss für Soziales und Sport ist zuständig für
Ausschuss für Stadtentwicklung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung ist zuständig für alle Planungen, die die städtebauliche, wirtschaftliche und soziale Struktur der Stadt oder eines Ortsteiles nachhaltig verändern können, unbeschadet der Zuständigkeit des Haupt-, Personal- und Finanzausschusses nach § 61 GO NRW.
Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
Der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss ist für alle Angelegenheiten zuständig, für die nicht die ausschließliche Zuständigkeit des Rates besteht und die nicht im Einzelfall einem anderen Ausschuss übertragen worden sind oder bei denen es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt.
Rechnungsprüfungsausschuss
Unbeschadet seiner gesetzlichen Zuständigkeiten ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig für die Angelegenheiten der örtlichen
und überörtlichen Rechnungsprüfung.
Strukturausschuss
Der Strukturausschuss ist zuständig für alle infrastrukturellen Angelegenheiten.
Wahlausschuss
Zuständigkeiten des Wahlausschusses bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Wahlprüfungsausschuss
Zuständigkeiten des Wahlprüfungsausschusses bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften.



